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AWO Betreuungsverein

Wer kann Betreuer werden?

Jeder Volljährige, der nicht selbst unter Betreuung steht, kann zum gesetzlichen Betreuer bestellt werden. Jemand kann nur abgelehnt werden, wenn der Betroffene es nicht wünscht, eine Interessenkollision zu befürchten ist oder Zweifel bestehen, dass der Betreuer geeignet ist.

 

Ehrenamtliche Betreuer

70 bis 80 Prozent der gesetzlichen Betreuungen werden ehrenamtlich geführt. In den meisten Fällen sind dies Angehörige, Eltern oder Kinder. Unser Verein unterstützt und begleitet kontinuierlich ehrenamtliche Betreuer, bietet Hilfe bei Fragen zu dieser verantwortungsvollen Aufgabe und steht für Gespräche zur Verfügung.

 

Mehr zum Thema: Vorsorge in persönlichen Angelegenheiten

 



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Foto: Teamleiterin
Marion Fritsch

Teamleiterin
AWO Betreuungsverein

Kontakt:
AWO Verein für Vormundschaften und Betreuungen e.V.
Neckarstr. 35
47443 Moers

Tel.: (02841) 9860-14
fritsch.btv@awo-kv-wesel.de

 


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