Brief an die Kreistagsmitglieder

Das Team der Schwakos ist bestürzt über die geplanten Kürzungen

Sehr geehrte Damen und Herren Kreistagsabgeordnete,

das Team der AWO Beratungsstellen für Schwangerschaft und Sexualität ist bestürzt über geplanten Kürzungen des Kreises Wesel am Personalkostenzuschuß für die vier AWO Beratungsstellen für Schwangerschaft und Sexualität (dito für die der anderen Träger). Denn diese Kürzungen könnten NICHT über unseren Träger aufgefangen werden, da der bereits einen großen Anteil der anfallenden Sachkosten trägt. Das würde bedeuten: Schließung der AWO Schwangerschaftsberatungsstellen im Kreis Wesel.

Wir möchten mit diesem Schreiben eindrücklich darauf hinweisen, dass alle Angebote der Schwangerschaftsberatungsstellen lt. Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG = Bundesgesetz) durchgeführt werden, in dem u. a. auch beschrieben ist, dass auf 40.000 Einwohner und Einwohnerinnen ein Berater, bzw. eine Beraterin vorgehalten werden muss. Ergo kann man wirklich nicht von einer freiwilligen Leistung sprechen.

Lt. SchKG hat jede Frau und jeder Mann einen gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsanspruch zu den Themen Schwangerschaft und Geburt, Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung. Zudem existiert die gesetzliche Pflicht zur Beratung im Schwangerschaftskonflikt.

Um dies mit Fleisch zu füllen, möchten wir einige der Leistungen aufführen, die die Beratungsstellen für Schwangerschaft und Sexualität im Kreis Wesel aufgrund dieser gesetzlichen Basis erbringen:

  • Beratung im Schwangerschaftskonflikt (SchKG §§5/6) sowie das Ausstellen der erforderlichen Beratungsbescheinigung, die nicht verweigert werden darf (SchKG §7)
  • Beratung rund um Schwangerschaft und Geburt (SchKG §2) wie z. B. Antragstellung und Vergabe von Mitteln aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“
  • Vor und nach der Geburt im Rahmen von Frühen Hilfen, z. B. nach einer traumatisch erlebten Geburt
  • Nach Abbruch, Fehl- oder Totgeburt
  • Durchführung des Verfahrens zur vertraulichen Geburt (seit 1.5.2014 neue Aufgabe der Schwangerschaftsberatungsstellen lt. SchKG §25 – 34)
  • Beratung zur Sexualaufklärung – auch in Form von Gruppenveranstaltungen an weiterführenden Schulen (SchKG §2)

Diese Beratungen können und dürfen größtenteils nur durch staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstellen durchgeführt werden – aber an wen sollen sich die Frauen und Männer in diesen Fällen wenden, wenn es diese nicht mehr geben sollte? Wo sollen sie hin mit ihrem Rechtsanspruch auf und ihre Pflicht zur Beratung?

Plant der Kreis Wesel die Einrichtung eigener Schwangerschaftsberatungsstellen, um den Schlüssel 1:40.000 lt. SchKG (siehe oben) zu erfüllen?

Hier einige Zahlen der vier AWO Beratungsstellen im Kreis Wesel aus 2014, die die Inanspruchnahme belegen:

1959 Beratungen, davon

  • 481 Schwangerschaftskonfliktberatungen lt. §§5/6 und
  • 1478 Beratungen zu Schwangerschaft, Geburt und Sexualaufklärung lt. §2 304 Gruppenveranstaltungen mit insgesamt 4258 Teilnehmenden

Somit nahmen 6217 Ratsuchende die Angebote der AWO Beratungsstellen in 2014 wahr, welche von 5 Vollzeitäquivalenten (5 volle Stellen durch 9 Beratungsfachkräfte in Teilzeit besetzt) durchgeführt wurden.

Diese im Kreis Wesel u.a. von den vier AWO Beratungsstellen erbrachten gesetzlichen Leistungen dienen also in nicht unerheblichem Maße dem öffentlichen Wohl.

Wir möchten Sie daher dringend bitten, von den vorgeschlagenen Kürzungen bzgl. der Personalkosten der Schwangerschaftsberatungsstellen Abstand zu nehmen. Denn nur so kann eine kontinuierliche Fortsetzung dieser gesetzlich vorgeschrieben Angebote für die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Wesel gewährleistet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Das Team der AWO Beratungsstellen für Schwangerschaft und Sexualität
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Wesel e. V.

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