Navigation überspringen

    Jugendhilfe im Strafverfahren

    Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuhiS) ist ein Beratungsangebot für Jugendliche (14 – 17), Heranwachsende (18 – 20) und deren Familien.

    Sie ist ein spezialisierter sozialpädagogischer Fachdienst und wird durch die AWO in Delegation von den Jugendämtern der Städte Moers, Rheinberg und des Kreises Wesel auf der Grundlage des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) und des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KHJG) ausgeführt.

    Bei Jugendlichen und Heranwachsenden, die ein Strafverfahren zu erwarten haben, ist die Jugendhilfe im Strafverfahren mit beteiligt. Ausschlaggebend ist das Alter zum Zeitpunkt der Straftat. Ein Strafverfahren bedeutet für die betroffenen jungen Menschen und deren Angehörige oftmals Unklarheiten, Verunsicherung, vielleicht auch Ängste vor den Folgen. Hier kann die Jugendhilfe im Strafverfahren unterstützend und entspannend einwirken.

    Hauptaufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren

    • Jugendliche und Heranwachsende werden im gesamten Verfahren begleitet und beraten
    • Bei Bedarf Maßnahmen der Jugendhilfe prüfen und einleiten, z.B. Betreuungen, soziale Gruppenarbeit, Kontakte zu anderen Fachdiensten herstellen
    • Richterliche Weisungen und Auflagen überwachen, z.B. „gemeinnützige Arbeit“, Schadenswiedergutmachung, Geldbußen
    • Begleitung zu Behördengängen, z.B. Jobcenter, Agentur für Arbeit, Drogenberatung
    • Mündliche Stellungnahmen in der Verhandlung darlegen, erzieherische Gesichtspunkte und soziales Umfeld beschreiben

    Zur Ableistung von Sozialstunden bietet die JuhiS die handlungsorientierte Gruppenarbeit in Form eines sozialen Trainingskurses „Arbeit und Natur“ an mehreren Wochenenden an.

    Die JuhiS führt außergerichtliche Gespräche zum „Täter-Opfer-Ausgleich“ (TOA) durch. Beschuldigte und Geschädigte haben die Möglichkeit, sich im Beisein einer neutralen Vermittlungsperson über das Geschehen austauschen und gemeinsam Wiedergutmachungs-Leistungen des Täters zu vereinbaren.


    Michaela Englisch

    Jugendhilfe im Strafverfahren
    Talstr. 12
    47445 Moers
    02841 88568-56
    jgh@awo-kv-wesel.de

    Telefax: 02841-8856859