Medizinproduktebeauftragte*r
Zur Erhöhung der Sicherheit von Patientinnen, Bewohnerinnen und Mitarbeiter*innen setzt [Name der AWO Kreisverband Wesel e.V. eine*n Beauftragte*n für Medizinproduktesicherheit gemäß § 6 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) ein.
Der*die Beauftragte für Medizinproduktesicherheit ist zentrale Ansprechperson für alle Fragen rund um die Sicherheit und den sicheren Betrieb unserer Medizinprodukte.
Aufgaben des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit
Der/die Beauftragte für Medizinproduktesicherheit übernimmt insbesondere:
- die Koordinierung der internen Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten bei Vorkommnissen mit Medizinprodukten,
- die Funktion als Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten,
- die Begleitung und Koordinierung von Korrektur- und Sicherheitsmaßnahmen in unserer Einrichtung,
- die Unterstützung der Leitung bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen an den Betrieb und die Anwendung von Medizinprodukten.
Kontakt
Bitte wenden Sie sich mit Hinweisen zu Risiken oder Vorkommnissen mit Medizinprodukten in unserer Einrichtung an:
E-Mail: medizinproduktebeauftragte@awo-kv-wesel.de
Optional:
Telefon: 02841 / 788 92 - 0
Rechtsgrundlage
Die Benennung eines Beauftragten für Medizinproduktesicherheit sowie die Veröffentlichung einer entsprechenden Kontakt-E-Mail-Adresse auf der Internetseite sind für Gesundheitseinrichtungen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten gesetzlich vorgeschrieben (§ 6 MPBetreibV).