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5 Fragen an 18 Direktkandidat*innen im Kreis Wesel

Für die anstehende Bundestagswahl hat die AWO Konkret alle Direktkandidat*innen der bislang im Bundestag vertretenen Parteien angeschrieben und um deren Stellungnahme zu fünf Positionen gebeten. Nachfolgend stellen wir die Kandidat*innen vor und dokumentieren ihre Antworten.

Frage 1

Verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.

Seit ihrer Gründung 1919 setzt sich die AWO insbesondere für die Verbesserung der Lebenslage gewaltbetroffener Frauen ein. Als Arbeiterwohlfahrt fordern wir die Befreiung der Träger von Eigenanteilen und die vollständige kostendeckende Finanzierung von Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen durch staatliche Stellen. Stimmen Sie dem zu?

Frage 2

Klimageld jetzt – für sozialgerechten Klimaschutz!

Die AWO fordert die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an die Bürger*innen in Form eines Klimageldes zurückzugeben. Die schnelle Einführung eines Klimageldes entlastet besonders die unteren und mittleren Einkommen. Zugleich belohnt es diejenigen, die weniger CO2 verursachen. Stimmen Sie dem zu?

Frage 3

Superreiche gerecht besteuern.

Die AWO fordert in einem gemeinsamen Statement mit Gewerkschaften, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden sowie Umweltorganisationen eine stärkere Besteuerung von Vermögenden für die Finanzierung eines starken Sozialstaates sowie für Investitionen in öffentliche Infrastrukturen und in die Klimatransformation. Ihre Position zu Besteuerung großer Vermögen in Form einer Vermögensteuer und einer Vermögensabgabe? Stimmen Sie dem zu?

Frage 4

Weg mit Paragraf 218 StGB

Mit der Streichung des §218 StGB würde aus Sicht der AWO eine wesentliche Ursache für die Tabuisierung, Stigmatisierung,
Diskriminierung und defizitäre Versorgungslage im Kontext von Schwangerschaftsabbrüchen entfallen. Sind Sie für die Streichung des §218?

Frage 5

Flüchtende Menschen schützen!

Menschen schützen, statt kriminalisieren: Neue EU-Richtlinie muss flüchtende Menschen und humanitäre Hilfe schützen. Wie stehen Sie dazu?

Antworten

Die Antworten gibt es auf weiter unten:

Hinweis: Trotz mehrfacher Anfrage haben nicht alle Kandidat* innengeantwortet. Hier haben wir über wahl.chat die Antworten aus den Wahlprogrammen recherchiert.

Kurzantworten der Kandidaten

112 Wahlkreis Wesel I: Alpen, Hamminkeln, Hünxe, Kamp-Lintfort, Rheinberg, Schermbeck, Sonsbeck, Voerde, Wesel, Xanten

113 Wahlkreis Wesel II: Moers, Neukirchen-Vluyn und Krefeld

116 Wahlkreis Wesel III: Dinslaken und Oberhausen

 

Ausführliche Antworten von Kandidat*innen

Charly Freckmann - Bündnis 90 / Die Grünen - Wahlkreis 112

Zur Person

  • Vorname, Name: Charly Freckmann
  • Geschlecht: männlich
  • Alter: 67
  • Beruf: Rentner, vorher Diplom-Geograf, Projektmanager
  • Partei: Bündnis 90 / Die Grünen

5 Fragen:

Frage 1:

Seit ihrer Gründung 1919 setzt sich die AWO insbesondere für die Verbesserung der Lebenslage gewaltbetroffener Frauen ein. Als Arbeiterwohlfahrt fordern wir die Befreiung der Träger von Eigenanteilen und die vollständige kostendeckende Finanzierung von Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen durch staatliche Stellen.

Stimmen Sie dem zu? ja

Jeder Mensch, der durch Gewalt betroffen ist, hat das Recht und einen Anspruch auf Unterstützung durch die Gesellschaft und ihre Vertreter. Einrichtungen, die sich um diese in Not und Bedrohung geraten Menschen kümmern, sollen ihren Aufgaben ohne finanzielle Einschränkungen nachkommen können. Staatlicherseits sollen diese Einrichtungen uneingeschränkte Unterstützung und in der Folge die vollständige Finanzierung und die Freistellung von Eigenanteilen erhalten.

Frage 2:

Die AWO fordert die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an die Bürger*innen in Form eines Klimageldes zurückzugeben. Die schnelle Einführung eines Klimageldes entlastet besonders die unteren und mittleren Einkommen. Zugleich belohnt es diejenigen, die weniger CO2 verursachen.

Stimmen Sie dem zu? ja

Vorbemerkung: Die Einsparung von CO2 (insbesondere aus fossilen Energieträgern) mit dem Ziel auch nachfolgenden Generationen eine lebenswerte Welt zu hinterlassen, muss höchste Priorität genießen. Um die Kosten für die Bürger*innen in Grenzen zu halten, planen wir ein Klimageld. So wie Sie es betrachten, deckt es sich mit unseren Vorhaben.

Frage 3:

Die AWO fordert in einem gemeinsamen Statement mit Gewerkschaften, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden sowie Umweltorganisationen eine stärkere Besteuerung von Vermögenden für die Finanzierung eines starken Sozialstaates sowie für Investitionen in öffentliche Infrastrukturen und in die Klimatransformation. Ihre Position zu Besteuerung großer Vermögen in Form einer Vermögensteuer und einer Vermögensabgabe?

Stimmen Sie dem zu? ja

Am Gemeinwohl und einer lebenswerten Zukunft in einer funktionierenden Gesellschaft sind alle beteiligt. Leider hat sich zunehmend eine Umverteilung der Lasten zu Ungunsten breiter Bevölkerungsschichten entwickelt. Hier gilt es entschieden gegen zu wirken, was wir Grünen in unserem Programm explizit fordern. Es ist aber nicht so, dass sich alle Vermögenden diesem Streben widersetzen. Ich möchte hier auf Initiativen wie „taxmenow“ hinweisen, die sich z.B. für mehr Steuergerechtigkeit einsetzt.

Frage 4:

Mit der Streichung des §218 StGB würde aus Sicht der AWO eine wesentliche Ursache für die Tabuisierung, Stigmatisierung, Diskriminierung und defizitäre Versorgungslage im Kontext von Schwangerschaftsabbrüchen entfallen.

Sind Sie für die Streichung des §218? ja

Die Streichung des Paragrafen 218 StGB ist schon seit langem eine Forderung von uns Grünen. Die Forderung wurde auf der Landesdelegiertenkonferenz NRW (Juni 24) von uns erneut untermauert. Wir Grüne fordern auch auf Bundesebene diesem Ansinnen nachzukommen.

Frage 5:

Menschen schützen, statt kriminalisieren: Neue EU-Richtlinie muss flüchtende Menschen und humanitäre Hilfe schützen.

Wie stehen Sie dazu? (ja oder nein ist hier nicht möglich)

Flüchtende Menschen zu schützen ist uns Grünen eine Herzensangelegenheit, und zusätzlich Teil unserer Kultur, die durch Menschenfreundlichkeit und Toleranz geprägt ist. Niemand verlässt ohne wichtigen Grund seine Heimat. Umso wichtiger ist es, dass die EU-Richtline dies berücksichtigt.

Jan Dieren - SPD -Wahlkreis 113

Zur Person

  • Vorname, Name: Jan Dieren
  • Geschlecht: männlich
  • Alter: 33
  • Beruf: Rechtsanwalt
  • Partei: SPD

5 Fragen:

Frage 1:

Seit ihrer Gründung 1919 setzt sich die AWO insbesondere für die Verbesserung der Lebenslage gewaltbetroffener Frauen ein. Als Arbeiterwohlfahrt fordern wir die Befreiung der Träger von Eigenanteilen und die vollständige kostendeckende Finanzierung von Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen durch staatliche Stellen.

Stimmen Sie dem zu? ja

Gewalt gegen Frauen ist ein gesellschaftliches Problem. Also haben auch wir als Gesellschaft die Verantwortung, betroffene Frauen und ihre Kinder zu schützen, sie zu stärken und ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Schutzeinrichtungen wie Frauenhäuser und Fachberatungsstellen sind dafür wichtig. Es darf nicht sein, dass es von der Finanzstärke einzelner Träger abhängt, ob und wo solche Einrichtungen bestehen. Eine vollständige kostendeckende Finanzierung dieser Einrichtungen durch staatliche Stellen ist daher unabdingbar. Die Befreiung der Träger von Eigenanteilen würde sicherstellen, dass finanzielle Lasten nicht länger auf den Schultern sozialer Organisationen oder der betroffenen Frauen selbst lasten. Gewaltbetroffene Frauen dürfen nicht durch bürokratische oder finanzielle Hürden daran gehindert werden, Schutz und Hilfe zu erhalten.
Wir müssen unserer Verantwortung gerecht werden, indem wir nicht nur ausreichende Mittel bereitstellen, sondern auch langfristige Strategien entwickeln, um Gewalt gegen Frauen zu verhindern.

Frage 2:

Die AWO fordert die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an die Bürger*innen in Form eines Klimageldes zurückzugeben. Die schnelle Einführung eines Klimageldes entlastet besonders die unteren und mittleren Einkommen. Zugleich belohnt es diejenigen, die weniger CO2 verursachen.

Stimmen Sie dem zu? ja

Ich finde die Forderung der AWO richtig. Das Klimageld wäre ein wichtiger Schritt, um Klimaschutz sozial gerecht zu gestalten. Die Einführung eines Klimageldes könnte dazu beitragen, dass die Lasten der Energiewende nicht einseitig auf Menschen mit geringen und mittleren Einkommen abgewälzt werden. Stattdessen würden sie gezielt entlastet, da sie im Verhältnis einen größeren Teil ihres Einkommens für Energie- und Lebenshaltungskosten ausgeben.
Ich würde dabei ein sozial gestaffeltes Klimageld bevorzugen, das nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze ausgezahlt wird, denn nicht alle müssen tatsächlich entlastet werden.  Die Lebenshaltungskosten sind unverändert hoch, deshalb ist dieser Schritt auch erforderlich, um diejenigen zu entlasten, die es dringend brauchen. Klimaschutz ist eine soziale Frage. Deshalb sollte er gerecht gestaltet sein, damit die ökologische Transformation gelingen kann.

Frage 3:

Die AWO fordert in einem gemeinsamen Statement mit Gewerkschaften, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden sowie Umweltorganisationen eine stärkere Besteuerung von Vermögenden für die Finanzierung eines starken Sozialstaates sowie für Investitionen in öffentliche Infrastrukturen und in die Klimatransformation. Ihre Position zu Besteuerung großer Vermögen in Form einer Vermögensteuer und einer Vermögensabgabe?

Ja, ich stimme dieser Forderung ausdrücklich zu.

Eine stärkere Besteuerung von großen Vermögen ist längst überfällig, wenn wir als Gesellschaft die sozialen und ökologischen Herausforderungen unserer Zeit bewältigen wollen. Die Ungleichheit in Deutschland hat in den letzten Jahrzehnten stark zugenommen. Während ein kleiner Teil der Bevölkerung über gigantische Vermögen verfügt, kämpfen viele Menschen mit stagnierenden Löhnen, steigenden Mieten und Lebenshaltungskosten. 
Die Einführung einer Vermögensteuer und einer Vermögensabgabe würde dringend benötigte Mittel bereitstellen, um den Sozialstaat zu sichern und auszubauen. Damit hätten wir mehr Mittel für eine gute Gesundheitsversorgung, bezahlbaren Wohnraum und ein starkes Bildungssystem. Auch den Klimaschutz und die Modernisierung unserer Infrastruktur könnten wir stärker vorantreiben.
Die AWO steht mit ihrem gemeinsamen Statement auf der richtigen Seite: für eine Gesellschaft, in der niemand zurückgelassen wird und die Herausforderungen der Zukunft solidarisch bewältigt werden. Dieser Weg ist nicht nur gerecht, sondern notwendig – für ein gutes Leben für alle.

Frage 4:

Mit der Streichung des §218 StGB würde aus Sicht der AWO eine wesentliche Ursache für die Tabuisierung, Stigmatisierung, Diskriminierung und defizitäre Versorgungslage im Kontext von Schwangerschaftsabbrüchen entfallen.

Ja, ich unterstütze die Streichung des §218 StGB.

Der §218 StGB ist ein Relikt aus einer Zeit, in der die Selbstbestimmung von Frauen massiv eingeschränkt wurde. Auch heute noch führt er zu einer Tabuisierung und Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen, was in nicht akzeptabel ist. Die gesetzliche Kriminalisierung von Abbrüchen behindert den Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen und sorgt dafür, dass viele Menschen in einer ohnehin belastenden Situation diskriminiert oder allein gelassen werden.
Eine Streichung des §218 StGB würde nicht bedeuten, dass Abbrüche leichtfertig durchgeführt werden – sie sind und bleiben für eine tiefgreifende, persönliche Entscheidung. Aber sie würde ermöglichen, dass Schwangerschaftsabbrüche endlich als das behandelt werden, was sie sind: eine medizinische Leistung, die wie jede andere Gesundheitsversorgung niedrigschwellig, sicher und zugänglich sein muss.
Die derzeitige Regelung schafft außerdem eine Versorgungslücke. Immer weniger Ärzt:innen bieten Schwangerschaftsabbrüche an, weil sie sich durch die gesellschaftliche Stigmatisierung oder rechtliche Unsicherheiten davon abschrecken lassen. Dies führt dazu, dass Betroffene in ländlichen Gebieten oft lange Wege in Kauf nehmen oder gar Schwierigkeiten haben, rechtzeitig medizinische Hilfe zu bekommen. Das ist eine unhaltbare Situation, die die Ungleichheiten in unserem Gesundheitssystem weiter verschärft.

Frage 5:

Menschen schützen, statt kriminalisieren: Neue EU-Richtlinie muss flüchtende Menschen und humanitäre Hilfe schützen.

Kein Mensch verlässt seine Heimat ohne Grund. Flucht vor Krieg, Verfolgung, Hunger oder Naturkatastrophen ist kein Verbrechen, sondern ein Akt der Verzweiflung. Es ist unsere Verantwortung, fliehenden Menschen Schutz zu bieten, statt sie mit Zäunen, Pushbacks und rechtlichen Hürden abzuweisen.
Humanitäre Hilfe ist ein Ausdruck von Mitmenschlichkeit und darf nicht kriminalisiert werden. Freiwillige, Organisationen und Einzelpersonen, die sich für die Rettung von Menschen in Seenot einsetzen oder Geflüchteten auf ihrem Weg helfen, dürfen dafür nicht strafrechtlich verfolgt werden. Diese Menschen tun, was eigentlich Aufgabe von Staaten und Institutionen sein sollte: Leben retten. Ihre Arbeit muss geschützt, nicht behindert werden.

Edith Bartelmus-Scholich - Die Linke - Wahlkreis 113

Zur Person

  • Vorname, Name: Edith Bartelmus-Scholich
  • Geschlecht: weiblich
  • Alter: 68
  • Beruf: Rentnerin
  • Partei: Die Linke

5 Fragen:

Frage 1:

Seit ihrer Gründung 1919 setzt sich die AWO insbesondere für die Verbesserung der Lebenslage gewaltbetroffener Frauen ein. Als Arbeiterwohlfahrt fordern wir die Befreiung der Träger von Eigenanteilen und die vollständige kostendeckende Finanzierung von Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen durch staatliche Stellen.

Stimmen Sie dem zu? Ja und zusätzlich fordere ich mehr Frauenhausplätze. Frauen, die sich von gewalttätigen Partnern lösen wollen, müssen rasch und ortsnah einen Platz in einer Schutzeinrichtung bekommen.

Frage 2:

Die AWO fordert die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an die Bürger*innen in Form eines Klimageldes zurückzugeben. Die schnelle Einführung eines Klimageldes entlastet besonders die unteren und mittleren Einkommen. Zugleich belohnt es diejenigen, die weniger CO2 verursachen.

Stimmen Sie dem zu? Ja, die Akzeptanz der notwendigen klimapolitischen Maßnahmen ist davon abhängig, dass die Lasten gerecht verteilt werden. Dabei gilt, dass starke Schultern mehr tragen können, als schwache.

Frage 3:

Die AWO fordert in einem gemeinsamen Statement mit Gewerkschaften, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden sowie Umweltorganisationen eine stärkere Besteuerung von Vermögenden für die Finanzierung eines starken Sozialstaates sowie für Investitionen in öffentliche Infrastrukturen und in die Klimatransformation. Ihre Position zu Besteuerung großer Vermögen in Form einer Vermögensteuer und einer Vermögensabgabe?

Stimmen Sie dem zu? Ja, mit meiner Partei Die Linke fordere ich die Wiedereinführung der Vermögensteuer und die Einführung einer sogenannten Reichensteuer. Auch sogenannte Übergewinne in Krisen müssen abgeschöpft werden. Die öffentliche Daseinsvorsorge und der sozial-ökologische Umbau der Wirtschaft erfordern einen Staat, der über genügend Steuermittel verfügt.

Frage 4:

Mit der Streichung des §218 StGB würde aus Sicht der AWO eine wesentliche Ursache für die Tabuisierung, Stigmatisierung, Diskriminierung und defizitäre Versorgungslage im Kontext von Schwangerschaftsabbrüchen entfallen.

Sind Sie für die Streichung des §218? Ja, der §218 soll gestrichen werden. Jede Frau soll ohne Ängste selbst entscheiden ob und wann sie Mutter werden möchte.

Frage 5:

Menschen schützen, statt kriminalisieren: Neue EU-Richtlinie muss flüchtende Menschen und humanitäre Hilfe schützen.

Wie stehen Sie dazu? Wie meine Partei Die Linke trete ich für das individuelle Recht auf Asyl ein. Menschen in Not muss geholfen werden und das Sterben im Mittelmeer muss aufhören. Besonders wichtig ist mir dabei die Schaffung sicherer Fluchtwege. 

Roman Müller-Böhm - FDP - Wahlkreis 116

Zur Person:

  • Name: Roman Müller-Böhm
  • Geschlecht: männlich
  • Alter: 32
  • Beruf: Geschäftsführer
  • Partei: FDP

5 Fragen

Frage 1:

Seit ihrer Gründung 1919 setzt sich die AWO insbesondere für die Verbesserung der Lebenslage gewaltbetroffener Frauen ein. Als Arbeiterwohlfahrt fordern wir die Befreiung der Träger von Eigenanteilen und die vollständige kostendeckende Finanzierung von Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen durch staatliche Stellen.

  • Meine Antwort: Ja

Begründung: Einrichtungen, die Frauen vor Gewalt schützen und beraten, leisten eine unverzichtbare soziale Aufgabe. Gerade bei zunehmenden Fällen von häuslicher Gewalt dürfen solche Schutzeinrichtungen nicht am Finanzierungssystem scheitern. Eine konsequente staatliche Absicherung ohne Eigenanteile schafft Planungssicherheit, ermöglicht professionelle und nachhaltige Hilfe und entlastet Kommunen wie Träger von Bürokratie.

Frage 2

Die AWO fordert die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an die Bürger*innen in Form eines Klimageldes zurückzugeben. Die schnelle Einführung eines Klimageldes entlastet besonders die unteren und mittleren Einkommen. Zugleich belohnt es diejenigen, die weniger CO2 verursachen.

  • Meine Antwort: Ja

Begründung: Eine Rückerstattung der CO₂-Einnahmen als „Klimadividende“ halte ich für den richtigen Weg. So werden Bürgerinnen und Bürger direkt entlastet, und wer weniger CO₂ verursacht, profitiert stärker. Gleichzeitig bleibt das Grundprinzip „CO₂ hat einen Preis“ erhalten, um Klimaschutz marktwirtschaftlich voranzutreiben, ohne soziale Härten auszulösen.

Frage 3

Die AWO fordert in einem gemeinsamen Statement mit Gewerkschaften, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden sowie Umweltorganisationen eine stärkere Besteuerung von Vermögenden für die Finanzierung eines starken Sozialstaates sowie für Investitionen in öffentliche Infrastrukturen und in die Klimatransformation. Ihre Position zu Besteuerung großer Vermögen in Form einer Vermögensteuer und einer Vermögensabgabe?

  • Meine Antwort: Nein

Begründung: Ich lehne zusätzliche Vermögensteuern oder -abgaben ab. Zum einen ist die Vermögensteuer sehr aufwendig zu erheben und schafft hohe Rechtsunsicherheit. Zum anderen gefährdet sie oft Substanz und Investitionskraft von Unternehmen, die wir für Arbeitsplätze und Zukunftstechnologien brauchen. Besser ist es, den Staat effizienter zu gestalten, gezielt in Bildung und Infrastruktur zu investieren und gleichzeitig wachstumsfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen, damit unsere Wirtschaft eine solide Steuerbasis generiert.

Frage 4

Mit der Streichung des §218 StGB würde aus Sicht der AWO eine wesentliche Ursache für die Tabuisierung, Stigmatisierung, Diskriminierung und defizitäre Versorgungslage im Kontext von Schwangerschaftsabbrüchen entfallen.

  • Meine Antwort: Nein

Begründung: Der §218 StGB betrifft einen sehr sensiblen Bereich, der häufig Gewissensentscheidungen berührt. Meiner Ansicht nach sollte es hierzu einen fraktionsübergreifenden, ergebnisoffenen Diskussions- und Entscheidungsprozess geben, statt politisch nur eine „Ja/Nein-Lösung“ zu fordern. Klar ist: Die Versorgungslage von Frauen, die sich für einen Abbruch entscheiden, muss sich verbessern – etwa durch mehr Ärztinnen und Ärzte mit entsprechender Qualifikation, weniger Tabuisierung und eine klare Beratung. Eine Komplettstreichung halte ich jedoch für den falschen Weg.

Frage 5

Menschen schützen, statt kriminalisieren: Neue EU-Richtlinie muss flüchtende Menschen und humanitäre Hilfe schützen.

  • Meine Antwort: Enthaltung

Begründung: Wer tatsächlich vor Krieg, Verfolgung oder schwerster Not flieht, braucht Schutz. Unsere europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik muss klar regeln, dass humanitäre Hilfe nicht kriminalisiert wird. Gleichzeitig benötigen wir faire und zügige Verfahren, eindeutige Kriterien und konsequente Rückführungen bei fehlendem Bleiberecht. Aber die bloße humanitäre Hilfe, z.B. durch NGO-Einsätze, sollte niemals kriminalisiert werden. Darum ist eine europäische Lösung mit sicheren und übersichtlichen Regelungen die beste Grundlage.

Sascha H. Wagner - Die Linke - Wahlkreis 116

Zur Person

  • Vorname, Name: Sascha H. Wagner
  • Geschlecht: männlich
  • Alter: 44
  • Beruf: Angestellter/Landessprecher Die Linke NRW
  • Partei: Die Linke

5 Fragen:

Frage 1:

Seit ihrer Gründung 1919 setzt sich die AWO insbesondere für die Verbesserung der Lebenslage gewaltbetroffener Frauen ein. Als Arbeiterwohlfahrt fordern wir die Befreiung der Träger von Eigenanteilen und die vollständige kostendeckende Finanzierung von Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen durch staatliche Stellen.

  • Stimmen Sie dem zu? JA

In Deutschland wird alle zweieinhalb Tage eine Frau durch ihren Partner oder Expartner ermordet und jede Stunde werden im Durchschnitt 13 Frauen Opfer von Gewalt in ihrer Partnerschaft. Das sind die Zahlen, die die jährlich erscheinende kriminalistische Auswertung von Partnerschaftsgewalt für das Jahr 2020 ergab. Das Dunkelfeld dürfte dabei noch wesentlich höher sein und die Zahlen, die sich auf Gewalttaten gegen Frauen außerhalb ihrer Beziehung beziehen, sind dabei nicht inbegriffen, denn aktuelle Zahlen zum Dunkelfeld, zu digitaler Gewalt oder auch zu Tötungsdelikten gegen Frauen außerhalb von Beziehungen gibt es nicht.

Gewalt gegenüber Frauen, allem voran im häuslichen Bereich, ist noch immer ein großes Problem in Deutschland und somit auch ein wesentlicher Faktor bei der Verhinderung der Gleichstellung der Geschlechter. Besorgniserregend ist, dass nach den neuesten Zahlen der polizeilichen Kriminalstatistik die Gewalt an Frauen in Deutschland erheblich zugenommen hat, zumindest im Bereich der häuslichen Gewalt. So wurden der Statistik nach im Jahr 2020 146.655 Personen erfasst, die Opfer von Gewalt in Partnerschaften wurden, davon waren 119.164 weiblich. 80,5 Prozent der Partnerschaftsdelikte richten sich gegen Frauen.

Es ist nicht zuletzt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, das die staatliche Schutzpflicht begründet. Sowohl durch das Grundgesetz als auch durch internationale Abkommen wie zum Beispiel die Istanbul-Konvention muss der Staat dafür Sorge tragen, Frauen vor Gewalt zu schützen, tut es aber nicht genügend. Weder stellt er ausreichende Gelder für vielfältige Präventionsprogramme, noch für eine ausreichende Zahl von Beratungsstellen und Frauenhäuser, noch für deren bedarfsgerechte Ausstattung zur Verfügung.

Obwohl die rechtlich bindende Istanbul-Konvention, das „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“, bereits seit 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft ist, ist bisher noch viel zu wenig zu ihrer Umsetzung geschehen. Mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention ist Deutschland z. B. dazu verpflichtet, umfassende Daten zu Gewalt an Frauen zu erheben und das Gewaltschutzsystem umfassend auszubauen. Zudem erfordert die Umsetzung der Konvention von der Bundesregierung nicht nur zahlreiche Verbesserungen für den Schutz und die Unterstützung von Menschen, die von Gewalt betroffen sind, sondern auch das Schaffen einer umfassenden Struktur für die Umsetzung der Konvention. Dazu gehören die Einrichtung von Koordinierungs- und Monitoring-Stellen, das Erstellen von Aktionsplänen, die Evaluierung von Maßnahmen und die Einbeziehung der Zivilgesellschaft.

Ein zentraler Punkt bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in Deutschland liegt mit darin, dass der Bund sich seit Jahrzehnten aus der Verantwortung zieht und regional sehr unterschiedliche Finanzierungsregelungen bestehen. Nur ein geringer Teil bestehenden Frauenhäuser ist pauschal finanziert. Der weit größere Anteil der Frauenhäuser wird durch freiwillige Leistungen von Ländern und Kommunen (abhängig von der jeweiligen Regierung und Haushaltslage), Eigenmittel der Träger (z. B. Spenden) und – teils auch ausschließlich – aus sogenannten Tagessätzen finanziert. Bei der Tagessatzfinanzierung werden die Kosten auf die Bewohnerinnen umgelegt: für sozialleistungsberechtigte Frauen werden je nach Bundesland Tagessätze auf Grundlage des SGB II oder SGB XII gezahlt, alle anderen müssen selbst für den Aufenthalt im Frauenhaus aufkommen. Das betrifft Frauen mit eigenem Einkommen, ebenso wie Schüler*innen, Student*innen oder geflüchtete Frauen „ohne Papiere“. Diese Art der Finanzierung führt zu einer Überforderung der Kommunen und einer großen Unsicherheit für die Frauenhäuser selbst. Die Finanzierung sollte daher zwischen Bund, Ländern und Kommunen sachgerecht aufgeteilt und dauerhaft gesichert werden.

Aber nicht nur die Anzahl der Frauenhäuser ist ein Problem, sondern auch die Ausstattung entspricht nicht dem Bedarf: Für Frauen mit Behinderung gibt es nur sehr wenige ausreichend barrierefreie Einrichtungen zu finden. Dabei sind sie eine besonders vulnerable Gruppe. Neuere Studien belegen, dass die Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen und Beeinträchtigen noch weit größer ist als in der Durchschnittsbevölkerung. Neben einer direkten personalen Gewalt sind sie den vielfältigsten Formen von Diskriminierung sowie von struktureller Gewalt betroffen. Diese erfolgt sowohl in Privathaushalten wie in Einrichtungen.

Gewalt gegen Frauen ist dabei nur die Spitze des Eisbergs, sie sind die offensichtlichen Belege eines tiefergehenden gesellschaftlichen Sexismus, der in seinen vielen Erscheinungsformen angegangen werden muss, wenn wirksame und langfristige Prävention erreicht werden will.

Die Linke fordert daher:

  • Die Istanbul-Konvention, das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, muss konsequent und vollständig umgesetzt werden. Die durch die Bundesregierung bei der Ratifizierung vorgenommenen Einschränkungen müssen zurückgenommen werden, damit zahlreichen geflüchteten oder migrierten Frauen nicht der Zugang zu Schutz verweigert wird.
  • Um die Gewalt gegen Frauen und Kinder zu bekämpfen, braucht es endlich eine Vollfinanzierung von Frauenberatungsstellen und -notrufen, ausreichend Frauenhausplätze und Präventionsprogramme für gewalttätige Männer. Die Finanzierung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen darf nicht länger eine freiwillige Leistung sein. Hier brauchen wir eine bundeseinheitliche Pauschalfinanzierung, an der sich der Bund beteiligt.
  • Gewalt gegen die Mutter gefährdet massiv das Kindeswohl und kann für Mütter und Kinder lebensgefährlich sein. Bei Entscheidungen zum Sorge- und Umgangsrecht muss Gewaltschutz oberste Priorität haben.
  • Staatliche Behörden wie Polizei, Gerichte und Ämter sowie medizinisches Personal müssen für geschlechtsspezifische Gewalt – auch in digitaler Form – sensibilisiert werden. Es müssen explizit alternative (Erst-)Anlaufstellen zur Polizei in Form von Nichtregierungsorganisationen geschaffen und finanziert werden, an die sich Betroffene wenden können.
  • Geflüchtete Frauen, die von Gewalt in der Partnerschaft betroffen sind, brauchen eigenständiges vom gewalttätigen Partner unabhängiges Aufenthaltsrecht.
  • Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft müssen bekämpft werden, ohne die Betroffenen zu kriminalisieren und zu stigmatisieren! Solange die Betroffenen keinen sicheren und eigenständigen Aufenthaltsstatus erhalten, sind die Täter durch die Angst der Opfer geschützt.

Frage 2:

Die AWO fordert die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an die Bürger*innen in Form eines Klimageldes zurückzugeben. Die schnelle Einführung eines Klimageldes entlastet besonders die unteren und mittleren Einkommen. Zugleich belohnt es diejenigen, die weniger CO2 verursachen.

  • Stimmen Sie dem zu? JA

Die Klimakrise trifft uns hier und jetzt, das spüren wir nicht nur bei Hochwasser und Dürren. Es ist klar: Die Art und Weise wie wir wirtschaften und leben muss sich ändern. Klimaschutz heißt für uns etwas anderes als für die Ampel-Regierung. Die Ampel-Regierung setzt auf CO-2 Preise und tut so, als könnten wir das Klima retten, wenn wir Autos mit einem anderen Motor fahren. Ja, E-Autos sind die effizienteste Technologie, aber wir müssen vor allem Busse und Bahnen ausbauen und Alternativen zum Autoverkehr entwickeln. Klimagerechtigkeit ist keine Konsumfrage. Die Verantwortung darf nicht an die Bürgerinnen und Bürger abgeschoben werden. Wir müssen die Wirtschaft umbauen: Für eine Energiewende mit gemeinnützigen Energieerzeugern und sozial gestaffelten Preisen. Für eine Agrarwende ohne Massentierhaltung und mit Subventionen, die bessere Arbeitsbedingungen und Nachhaltigkeit statt Flächenwahnsinn fördern. Dafür sind wir als einzige Partei bereit uns mit den Profitinteressen der großen Konzerne anzulegen. Ohne geht es nicht: denn zwei Drittel des weltweiten CO2-Ausstoß wird von nur 100 Groß-Konzernen verursacht.

Frage 3:

Die AWO fordert in einem gemeinsamen Statement mit Gewerkschaften, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden sowie Umweltorganisationen eine stärkere Besteuerung von Vermögenden für die Finanzierung eines starken Sozialstaates sowie für Investitionen in öffentliche Infrastrukturen und in die Klimatransformation. Ihre Position zu Besteuerung großer Vermögen in Form einer Vermögensteuer und einer Vermögensabgabe?

  • Stimmen Sie dem zu? JA

Das Grundgesetz sieht eine Vermögensteuer vor, sie wird seit 1997 nicht erhoben. Wir wollen sie wiedereinführen – wie auch Gewerkschaften und Sozialverbände. Damit wird das Vermögen der Superreichen gezielt abgeschöpft: Millardär*innen abschaffen!

Die Einnahmen der Vermögensteuer gehen an die Länder und Kommunen. Das Geld kommt da an, wo es am dringendsten gebraucht wird: Für bezahlbaren Wohnraum, öffentlichen Nahverkehr, eine gemeinwohlorientierte Gesundheitsversorgung, die Sanierung der maroden Schulen und zusätzliche Erzieher*innen und Lehrkräfte.

Welches Konzept zur Vermögensteuer schlägt Die Linke vor?

Für Vermögen unter einer Million zahlt man nichts. Eine Person, die eine Million und einen Euro besitzt, muss nur auf diesen einen Euro Steuern zahlen. Wir schlagen einen ansteigenden Steuersatz vor: Ab einem Vermögen von einer Million Euro 1 Prozent im Jahr, ab 50 Millionen wird ein Steuersatz von 5 Prozent fällig. Über einer Milliarde zahlen Milliardär*innen 12% pro Jahr. Wir finden: Milliardär*innen gehören abgeschafft!

Vermögen bedeutet: Die Schulden werden abgezogen. Wenn jemand einen Kredit aufgenommen hat, um damit den Erwerb eines Eigenheims zu finanzieren, werden die Schulden selbstverständlich abgezogen. Der Freibetrag gilt pro Person. Insgesamt wären rund 1,5 Prozent der Menschen in Deutschland davon betroffen - die Reichsten in unserer Gesellschaft.

Frage 4:

Mit der Streichung des §218 StGB würde aus Sicht der AWO eine wesentliche Ursache für die Tabuisierung, Stigmatisierung, Diskriminierung und defizitäre Versorgungslage im Kontext von Schwangerschaftsabbrüchen entfallen.

  • Sind Sie für die Streichung des §218? JA

Es ist ein Zustand aus dem letzten Jahrhundert, dass der Staat Frauen in den eigenen Körper hineinregiert und Schwangerschaftsabbrüche nach wie vor kriminalisiert. Es ist höchste Zeit, das Recht am eigenen Körper ernst zu nehmen. Schwangerschaftsabbrüche müssen wie Verhütung Teil der normalen Gesundheitsversorgung werden.

Dazu hat die Gruppe der Linken gemeinsam mit insgesamt 240 Abgeordneten einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der noch in diesem Jahr beschlossen werden könnte. Eine Mehrheit für den Antrag gibt es, wenn die Abgeordneten ihrem Gewissen statt ihrem Fraktionszwang folgen. Das wäre gelebte Demokratie und ein Gebot der Verantwortung gegenüber den Wählerinnen und Wählern. Mehr als 80 Prozent der deutschen Bevölkerung lehnt die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ab.

Genauso muss das bereits vorliegende Gewalthilfegesetz jetzt unverzüglich verabschiedet werden. Der Rechtsanspruch auf Schutz bei Gewalt darf nicht an Parteiengezänk scheitern. Mit dem Gewalthilfegesetz könnte die Finanzierung der leider notwendigen Plätze in Frauenhäusern endlich sichergestellt werden. Man hätten niemals so lange hinnehmen dürfen, dass von Gewalt betroffene  Frauen oft keinen Ort haben, an den sie fliehen und wo sie sicher sein können. Wer jetzt das Gesetz aus Parteikalkül blockiert, verantwortet weiterhin unterlassene Hilfeleistung an den tausenden Frauen, die jedes Jahr Opfer von Partnerschaftsgewalt werden.

Sicherheit für Frauen in Deutschland bedeutet: Gewalt gegen Frauen und Mädchen stoppen, Schwangerschaftsabbrüche legalisieren.

Frage 5:

Menschen schützen, statt kriminalisieren: Neue EU-Richtlinie muss flüchtende Menschen und humanitäre Hilfe schützen.

  • Stimmen Sie dem zu? JA

Wir als Linke lehnen es ab, Menschen gegeneinander aufzuhetzen und Geflüchtete zu Sündenböcken zu machen, um von sozialen Problemen abzulenken. Sie brauchen eine Arbeitserlaubnis ab dem ersten Tag. Wir stehen zum Recht auf Asyl.

Franziska Krumwiede-Steiner - Bündnis 90 / Die Grünen - Wahlkreis 116

Zur Person

  • Vorname, Name: Dr. Franziska Krumwiede-Steiner
  • Geschlecht: w
  • Alter: 39
  • Beruf: Lehrerin
  • Partei: Bündnis 90 / Die Grünen

5 Fragen:

Frage 1:

Seit ihrer Gründung 1919 setzt sich die AWO insbesondere für die Verbesserung der Lebenslage gewaltbetroffener Frauen ein. Als Arbeiterwohlfahrt fordern wir die Befreiung der Träger von Eigenanteilen und die vollständige kostendeckende Finanzierung von Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen durch staatliche Stellen.

  • Stimmen Sie dem zu? Ja. 

Frage 2:

Die AWO fordert die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an die Bürger*innen in Form eines Klimageldes zurückzugeben. Die schnelle Einführung eines Klimageldes entlastet besonders die unteren und mittleren Einkommen. Zugleich belohnt es diejenigen, die weniger CO2 verursachen.

  • Stimmen Sie dem zu? Ja.

Frage 3:

Die AWO fordert in einem gemeinsamen Statement mit Gewerkschaften, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden sowie Umweltorganisationen eine stärkere Besteuerung von Vermögenden für die Finanzierung eines starken Sozialstaates sowie für Investitionen in öffentliche Infrastrukturen und in die Klimatransformation. Ihre Position zu Besteuerung großer Vermögen in Form einer Vermögensteuer und einer Vermögensabgabe?

  • Stimmen Sie dem zu? Ja, wir fordern eine Milliardärssteuer. 

Frage 4:

Mit der Streichung des §218 StGB würde aus Sicht der AWO eine wesentliche Ursache für die Tabuisierung, Stigmatisierung, Diskriminierung und defizitäre Versorgungslage im Kontext von Schwangerschaftsabbrüchen entfallen.

  • Sind Sie für die Streichung des §218?  Ja (Ich habe Gruppenantrag zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs unterzeichnet)

Frage 5:

Menschen schützen, statt kriminalisieren: Neue EU-Richtlinie muss flüchtende Menschen und humanitäre Hilfe schützen.

  • Wie stehen Sie dazu?

Wir verteidigen das Grund- und Menschenrecht auf Asyl und stehen zu den humanitären und völkerrechtlichen Verpflichtungen der UN-Flüchtlingskonvention. Menschen, die vor Krieg und Verfolgung aus ihrer Heimat fliehen müssen, sollen in Deutschland und Europa Schutz finden. Wir brauchen mehr legale Möglichkeiten für die sichere Einreise von Schutzsuchenden und wollen ihnen ein zügiges und faires Asylverfahren bieten. Beispielsweise benötigen wir mit den häufigsten Herkunftsländern Anwerbeabkommen und eine Stärkung des Chancenaufenthaltsgesetzes zur Fachkräftesicherung. Vielerorts erfahren Geflüchtete, dass an Europas Grenzen und in EU-Staaten Menschenrechte nicht für alle gleich gelten. Das ist mit einer bündnisgrünen Grundhaltung unvereinbar. Ich mache mich stark für eine menschenrechtsbasierte, solidarische Zusammenarbeit und gerechte Verteilung in der Europäischen Union.