AGW Presseinformation im April 2020

„Die Rettungsschirme reichen nicht“ – AG Wohlfahrt im Kreis Wesel sieht Branche in Gefahr

1. April 2020

Die ersten Details aus den Corona-Rettungsschirmen von Bund und Land sind mittlerweile bekannt – und nachdem es zunächst nicht danach aussah, werden nun auch die Anbieter der Freien Wohlfahrt mitgedacht, zumindest beim Bund. 
 

Bis zu 75 Prozent ihrer monatlichen Durchschnittseinnahmen sollen die Einrichtungen erhalten, wenn sie finanzielle Ausfälle wegen Corona beklagen müssen. „An sich ist das eine gute Idee, die wir begrüßen“, sagt dazu Dr. Bernd Riekemann, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände im Kreis Wesel sowie Vorstand Fachpolitik der Arbeiterwohlfahrt Kreis Wesel e.V. „Nur für kleinere oder wenig solvente soziale Anbieter wird dies nicht ausreichen. 75 Prozent Erstattung heißt eben auch, dass mindestens 25 Prozent der Einnahmen fehlen.“ Das Problem der Freien Wohlfahrtspflege ist die Gemeinnützigkeit ihrer Unternehmen. Denn als gemeinnützige Organisationen dürfen diese weder nennenswerte Rücklagen bilden noch Gewinne erwirtschaften. Überschüsse müssen sie zeitnah wieder in soziale Projekte investieren. Das heißt: Es gibt keine Ersparnisse, auf die sie zurückgreifen können, wenn Einnahmen wegbrechen. „Das wiederum bedeutet: Selbst wenn bis zu 75 Prozent der Ausfälle erstattet werden, müssen die Träger der Freien Wohlfahrt mindestens 25 Prozent selbst tragen. Das stellt angesichts der niedrigen Gewinne schon für die großen Träger ein Problem dar“, erläutert Riekemann. „Für kleinere Träger oder insbesondere soziale Projekte ist das existenzbedrohend.“

„Ein Wegbrechen sozialer Leistungen ist unbedingt zu vermeiden. Für unsere Angebote gibt es keinen oder kaum Ersatz. Wenn diese wegfallen, stehen Tausende im Kreis Wesel ohne Hilfe da. Mit unseren Diensten sind wir ein unverzichtbarer Baustein im sozialen Gefüge der Gesellschaft. Das zeigt sich in der derzeitigen Krise umso mehr: Gelten wir doch als systemrelevant und als unverzichtbar zur Aufrechthaltung der Versorgung“, so Riekemann.

In einigen Bereichen wird Kurzarbeit diskutiert – was gerade für die vielen Teilzeitkräfte einen schwerwiegenden Lohneinschnitt bedeutet. Auch Kündigungen müssten wir mittlerweile mitdenken. Immer mehr Klient*innen, auch in den übrigen Bereichen stornieren ihre Leistungen aus Angst, sich anzustecken. Vor allem für kleine Dienste führt diese Entwicklung schnell zu einem Liquiditätsproblem – denn wie oben beschrieben, fehlen die Rücklagen. Kündigungen würden aber auch etwas anderes bedeuten. Nämlich, dass uns Mitarbeiter*innen fehlen, sobald die Pandemie auch unsere Kolleg*innen „erwischt”, was zu hohen Krankenständen führen würde. Und von hohen Krankenständen müssen wir ausgehen. Engpässe in der Versorgung hilfe- und pflegebedürftiger Menschen im Kreis Wesel wären die Folge, die wir unbedingt verhindern wollen und müssen. Nicht zuletzt sind daher auch im Kreis Wesel insgesamt ca. 8000 Arbeitsplätze von der Krise bedroht, die in der freien Wohlfahrtspflege vorgehalten werden.

Mit einem offenen Brief haben sich die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft am Mittwoch dieser Woche auch an die Lokal- und Kreispolitik gewandt und um Unterstützung geworben.

Hintergrund:

Die Verbände der freien Wohlfahrtspflege haben sich in der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände im Kreis Wesel zusammengeschlossen. Gemeinsames Ziel ist die Weiterentwicklung der sozialen Arbeit im Kreis Wesel und die Sicherung bestehender Angebote. Die Wohlfahrtsverbände bieten mit einem vielfältigen Spektrum an sozialen Dienstleistungen vielen Menschen Unterstützung und Hilfe – für Kinder, Jugendliche und Familien, für Seniorinnen und Senioren, für von Armut Betroffene, für Kranke, Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftige, für Menschen mit Migrationshintergrund, junge Menschen ohne Ausbildung oder Langzeitarbeitslose.



Dr. Bernd Riekemann

Vorstand Fachpolitik I Beratung - Bildung - Teilhabe - Inklusion

Tel.: 02841 78892-02
riekemann@awo-kv-wesel.de