Bundestagswahl 2021

Geschlechtergerechtigkeit: Gleichberechtigte Teilhabe - unabhängig vom Geschlecht

19. Juli 2021

Geschlechtergerechtigkeit ist ein wichtiges Menschenrechtsanliegen und bedeutet per Definition, dass alle Geschlechter (m/w/d) gleich an Rechten und Würde sind. Die AWO setzt sich seit jeher dafür ein, diese Rechte zu erkämpfen und zu bewahren.

Geschlechtergerechtigkeit berücksichtigt die Geschlechtervielfalt (m/w/d). Es bedeutet nicht, dass alle Geschlechter gleich sind, sondern dass allen Menschen die gleichen Rechte an Partizipation, Sichtbarkeit und Selbstbestimmung im öffentlichen und privaten Leben zusteht, unabhängig ihrer Geschlechtszugehörigkeit. 

Die AWO bietet in ihren zahlreichen Einrichtungen vielfältige Angebote für die spezifischen Bedarfe der Geschlechter. Ein Beispiel ist die Beratung von Schwangeren. Die Schwangerschaftsberatung ist eine übernommene Pflichtaufgabe vom Kreis Wesel und wird daher zum großen Teil durch öffentliche Gelder finanziert, die -  entsprechend steigender Kosten - stetig angepasst werden sollte. Nun entwickelt sich bei der Finanzierung zunehmend eine Schieflage zwischen dem Anteil öffentlicher Gelder und dem Eigenanteil der Träger. Dies gefährdet den Fortbestand des Beratungsangebots, was wiederum fatale Folgen für Schwangere in ihrem Recht auf Selbstbestimmung hätte.  

Die AWO fordert von der Politik eine bessere, auskömmliche Finanzierung der Träger von Schwangerschaftsberatungen. 

Eine weitere Maßnahme für mehr Selbstbestimmung und Forderung an die Politik ist die die kostenlose Ausgabe von Verhütungsmitteln.  

 

#DuKannstdas #AWObtw21