AG Wohlfahrtspflege zum Arbeitslosen-Report

Regelsatz ist verfassungswidrig!

29. März 2022

Die Freie Wohlfahrtspflege NRW hat den neuen Arbeitslosen-Report veröffentlicht. In der folgenden Pressemitteilung erläutert die Arbeitsgemeinschaft Wohlfahrtspflege im Kreis Wesel die zentralen Ergebnisse und fordert den Gesetzgeber zum Handeln auf.

Pressemitteilung vom 21.03.2022

Lebenshaltungskosten explodieren: Regelsatz ist verfassungswidrig!


Strom, Benzin oder Lebensmittel – die Lebenshaltungskosten steigen seit Jahren. Durch den Krieg in der Ukraine und Corona-bedingte Mehrausgaben hat sich die Lage immens verschärft. Schwierig für viele Menschen, existenzbedrohend für Hartz-IV-Empfänger*innen. Denn die Anpassung des Regelsatzes reicht vorne und hinten nicht, wie der heute von der Freien Wohlfahrtspflege NRW und dem Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen vorgelegte Arbeitslosenreport zeigt. Während der Verbraucherpreisindex von Dezember 2020 bis Dezember 2021 um 5,2 Prozent gestiegen ist, wurde der Regelsatz für das Jahr 2022 um lediglich 0,7 Prozent erhöht.

„Es bedarf keiner großen Rechenkünste, um zu sehen, dass das nicht reichen kann. Die Grundsicherung muss das Existenzminimum sicherstellen. Wenn solch enorme Preissteigerungen nicht berücksichtigt werden, ist der Regelsatz verfassungswidrig! Hier muss der Gesetzgeber dringend ran“, fordert Brunhild Demmer, Sprecherin der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände im Kreis Wesel. 

Bereits 2014 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Regelbedarfe an der untersten Grenze dessen liegen, was verfassungsrechtlich gefordert ist. „Seitdem ist die Schere immer weiter auseinandergegangen. Schon im Januar war mehr als offensichtlich, dass 3 Euro mehr pro Monat die steigenden Lebenshaltungskosten nicht aufgefangen werden können. Und nun gehen durch den Krieg in der Ukraine noch die Energiekosten durch die Decke“, so die Sprecherin. 

Ist eine existenzgefährdende Unterdeckung durch unvermittelt auftretende, extreme Preissteigerungen nicht auszuschließen, darf der Gesetzgeber nicht auf die reguläre Fortschreibung der Regelbedarfsstufen warten, heißt es im Verfassungsgerichtsurteil. Die Wohlfahrtsverbände in NRW fordern eine Erhöhung, die zum Verbraucherpreisindex passt und so der Lebensrealität entspricht.

Nach ihren Berechnungen müsste ein bedarfsgerechter Regelsatz für einen alleinstehenden Menschen deutlich über 600 Euro pro Monat liegen. Aktuell beträgt er jedoch nur 449 Euro. Nach Berechnungen der Bundesbank ist für das Jahr 2022 mit einem weiteren Anstieg des Verbraucherpreisindexes zu rechnen. „Steigende Preise, aber nicht mehr Geld zum Leben – das funktioniert so nicht. Wir brauchen eine Anpassung der Regelsätze und Soforthilfemaßnahmen. Mit 100 Euro mehr im Monat wäre zumindest eine kurzfristige Unterstützung geben.“ 

Im Kreis Wesel beziehen 8,5 Prozent aller Menschen SGB II-Leistungen. Der Arbeitslosenreport zeigt: Besonders kritisch sieht es bei Alleinerziehenden mit zwei oder mehr Kindern aus. 

„Die Erkenntnisse sind nicht neu und gerade deswegen ist es so erschreckend, dass sich seit Jahren nichts an der Situation ändert“, so Brunhild Demmer. Gleiches gelte für Kinder im SGB II-Bezug. Alleine im Kreis Wesel sind 13,2 Prozent der Kinder arm. „Das können wir nicht länger hinnehmen. Wir benötigen sofort den Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder und die Kindergrundsicherung muss endlich umgesetzt werden.“

 

 

Hintergrund:

Die Wohlfahrtsverbände in NRW veröffentlichen mehrmals jährlich den „Arbeitslosenreport NRW“. Basis sind Daten der offiziellen Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit. Hinzu kommen Kennzahlen zu Unter-beschäftigung, Langzeitarbeitslosigkeit und zur Zahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften, um längerfristige Entwicklungen sichtbar zu machen. Der Arbeitslosenreport NRW sowie übersichtliche Datenblätter mit regionalen Zahlen können im Internet unter www.arbeitslosenreport-nrw.de heruntergeladen werden. Der Arbeitslosenreport NRW ist ein Kooperationsprojekt der Freien Wohlfahrtspflege NRW mit dem Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen.

Zur Info:

Die Verbände der freien Wohlfahrtspflege haben sich in der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrts[verbände im Kreis Wesel zusammengeschlossen. Gemeinsames Ziel ist die Weiterentwicklung der sozialen Arbeit im Kreis Wesel und die Sicherung bestehender Angebote. Die Wohlfahrtsverbände bieten mit einem vielfältigen Spektrum an sozialen Dienstleistungen vielen Menschen Unterstützung und Hilfe - für Kinder, Jugendliche und Familien, für Seniorinnen und Senioren, für von Armut Betroffene, für Kranke, Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftige, für Menschen mit Migrationshintergrund, junge Menschen ohne Ausbildung oder Langzeitarbeitslose